Allgemeine Geschäftsbedingungen der
kalahari multimediale dienstleistungen gmbh
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1)Allen Vertragsabschlüssen, Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen (einschließlich Beratungsleistungen), liegen, sofern nichts anderes vereinbart ist, nachstehende Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2)Vertragliche Sondervereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen nur insoweit vor, als inhaltlich abweichende Regelungen getroffen wurden.
(3)Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur mit schriftlicher Zustimmung der kalahari multimediale dienstleistungen GmbH (folgend kalahari).
(4)Mit Bestellung, Unterzeichnung eines Auf- bzw. Vertrages durch den Vertragspartner (folgend Kunde) gelten diese Bedingungen als angenommen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
(1)Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere vorbehaltlich einer Lieferungs-, Leistungsmöglichkeit, soweit die kalahari nicht ausdrücklich eine schriftliche/fernschriftliche Bindungserklärung abgegeben hat.
(2)Mündliche Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die kalahari.
(3)Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der kalahari mittels elektronischer Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der dafür notwendigen Kundendaten ist mit Zustandekommen des Vertrages gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegeben.
(4)Der Vertrag mit der kalahari kommt nach Maßgabe des § 1 Nr. 4 zustande. Diese kann den Vertragsabschluß von einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
(5)Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Angeboten/Leistungsbeschreibungen der kalahari und/oder aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag, bzw. der Auftragsbestätigung durch die kalahari.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
(1)Preise und Leistungen in Angeboten sind nur nach dessen Inhalt verbindlich, im übrigen nach Ablauf der im Angebot ausgewiesenen Bindungsfrist freibleibend. Mit Ablauf der Bindungsfrist gelten die Preise am Tag der Lieferung/Leistung.
(2)Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen eingeschlossen.
(3)In Ermangelung anderweitiger Vereinbarungen sind die Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug ab Rechnungsdatum.
(4)Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz.
(5)Schecks werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen. Entsprechend anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
(6)Der Kunde kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, soweit diese unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
(7)Im Zahlungsverzug des Kunden werden diesem Zinsen in Höhe von mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. berechnet. Entstandene höhere Verzugsschäden können geltend gemacht werden, sofern dies gegenüber dem Kunden nachgewiesen wird.
(8)Bei Zweifeln über die Zahlungsfähigkeit des Kunden behält sich die kalahari alternativ die Geltendmachung folgender Rechte vor: Zurückstellung vertraglicher Leistungen, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen, Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 4 Lieferpflichten, Gefahrübergang
(1)Vereinbarte Fristen/Termine zur Lieferung oder Leistung sind nur verbindlich, wenn sie von der kalahari schriftlich bestätigt werden. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Fristen/Termine angemessen. Die kalahari ist im zumutbaren Umfang zu Teillieferungen, -leistungen berechtigt.
(2)Bei höherer Gewalt und anderen von der kalahari nicht zu vertretenden Umständen, wie z.B. Energie- oder Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrung, Aus- und Einfuhrverbote, Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen oder allen unvorhersehbaren Liefererschwernissen tritt Verzug nicht ein. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände bei den Lieferanten der kalahari eintreten. Beginn und Ende solcher Umstände teilt die kalahari dem Kunden unverzüglich mit. Vereinbarte Fristen/Termine verlängern sich entsprechend. Der Kunde hat dann ein Recht zum Rücktritt, wenn Fristen/Termine um mehr als 2 Monate überschritten werden. Bereits erbrachte Teillieferungen, -leistungen sind der kalahari entsprechend zu vergüten.
(3)Vereinbarte Fristen/Termine verlängern sich auch um den Zeitraum, in dem der Kunde mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen in Verzug ist, ohne dass diesem vorstehendes Rücktrittsrecht zustünde.
(4)Der Kunde kann von der kalahari einen Verzugsschaden nur verlangen, wenn dieser Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(5)Sofern die kalahari die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen/Termine zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit.
(6)Versendungen erfolgen nach Wahl der kalahari auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der kalahari verlassen hat. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte
(1)Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung der kalahari auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann
ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden.
(2)Die kalahari behält sich das Eigentum an erbrachten Lieferungen und Leistungen (folgend Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher dieser gegenüber dem Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn besonders bezeichnete Forderungen erfüllt wurden, vor. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen als Sicherung für Saldorechnung gegenüber dem Kunden. Soweit mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld im Scheckverfahren vereinbart ist, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf dessen Einlösung und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks.
(3)Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verarbeitungen und Umbildungen erfolgen stets für die kalahari als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das Eigentum der kalahari durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die kalahari übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.
(4)Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die kalahari ab. Die kalahari ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die kalahari abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur dann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(5)Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die kalahari berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch die kalahari liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die kalahari ist nach Rücknahme der Lieferung zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden -abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.
(6)Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.
(7)Die kalahari gibt die vorstehend erwähnten Sicherheiten auf Verlangen des Kunden frei, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
§ 6 Mängelgewährleistung
(1)Bei begründeter Mängelrüge oder Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft liefert und leistet die kalahari nach deren Wahl und zunächst unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Anfallende Kosten der Ersatzlieferung sind von der kalahari zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(2)Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(3)Die vorstehenden Regelungen des § 6 gelten in Ermangelung anderweitiger Vereinbarungen nicht für gebrauchte Waren, welche unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft werden.
(4)Weitergehende Ansprüche des Kunden sind, soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt, -gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen.
(5)Die kalahari haftet nicht für Datenverluste des Kunden. Dieser vom Kunden etwa überlassene Daten hat dieser mittels von diesem gefertigter Kopie vorzulegen. Der Kunde hat insbesondere selbsttätig für eine ordnungsgemäße Datensicherung Sorge zu tragen.
(6)Auskünfte und Hinweise über Leistungsmerkmale und Anwendungsmöglichkeiten der von der kalahari vertriebenen Produkte und erbrachten Leistungen, technischen Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung.
(7)Der Kunde hat insbesondere Produkte und Leistungen auf deren Eignung für seine Zwecke selbst zu überprüfen.
§ 7 Gesamthaftung
(1)Eine weitergehende Haftung als in § 6 vorgesehen, ist -unabhängig aus welchem Rechtsgrunde- ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(2)Sofern die kalahari fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist deren Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluß vohersehbaren Schaden begrenzt.
(3)Soweit die Haftung der kalahari ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1)Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der kalahari und dem Kunde gilt ausschließlich Deutsches Recht.
(2)Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz Gerichtsstand; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunde auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3)Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
Stand 1/02
Sinsheim